Eisenbahn-Haftpflicht

Eisenbahn-Haftpflicht
Haftpflichtgesetz.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Haftpflicht [1] — Haftpflicht. I. Allgemeines. Das Wort Haftpflicht wird vielfach in ganz verschiedenem Sinne angewandt. Irreführend ist, wenn von einer Haftpflicht des Architekten, des Technikers u.s.w. gesprochen wird, z.B. für Konstruktions oder Rechenfehler… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Haftpflicht der Eisenbahnen — (responsibility; responsabilité; responsabilità). Inhaltsangabe: I. Begriff der Eisenbahnhaftpflicht im Sinne dieser Ausführungen. II. Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung des H. Rechts. III. Darstellung des allgemeinen H. Rechts mit… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Haftpflicht — (Haftung, Haftbarkeit, Gewährleistung), im allgemeinen die Verpflichtung, für gewisse Schäden und Nachteile auszukommen; im engern Sinne die Verpflichtung, den nicht durch eigne Handlungen oder Unterlassungen entstandenen Schaden zu ersetzen. Je… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Haftpflicht — Obligo; Haftung; Verantwortlichkeit * * * Hạft|pflicht 〈f. 20; unz.〉 Pflicht, für bestimmte Schulden od. Schäden aufzukommen * * * Hạft|pflicht, die: vom Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung zum Ersetzen eines Schadens, der einem anderen… …   Universal-Lexikon

  • Abkürzungen/Eisenbahn — Die Verwendung von Abkürzungen ist im Eisenbahnwesen weit verbreitet. Bei den deutschen Eisenbahnen gibt es zur Anwendung von Abkürzungen besondere Vorschriften, bei denen grundsätzlich der sonst bei Abkürzungen übliche Punkt weggelassen wird. Im …   Deutsch Wikipedia

  • öffentliche Verkehrsmittel — Begriff des Verkehrsrechts für Einrichtungen zur Beförderung von Personen und Gütern, die nach ihrer Zweckbestimmung von jedermann und zu gleichen Bedingungen benutzt werden können. Bei entgeltlicher Beförderung durch ö.V. tritt die besondere ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Frachtrecht — der einzelnen Staaten. (Eisenbahnfrachtrecht). Inhalt: Einleitung. – I. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der Vertragsstaaten des IÜ. – II. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der europäischen Nichtvertragsstaaten, sowie Amerikas. – III.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Deutsche Eisenbahnen — Deutsche Eisenbahnen. Inhaltsübersicht: I. Geschichtliches. II. Der jetzige Stand des deutschen Eisenbahnwesens. A. Länge und Eigentumsverhältnisse. B. Bau und Betrieb. 1. Allgemeines. 2. Bauliche Anlagen. 3. Fahrzeuge. 4. Eisenbahnbetrieb. 5.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Bestimmungsort — (destination; lieu de destination; destinazione), der Ort, wohin das Frachtgut nach der Vorschrift des Absenders im Frachtbriefe schließlich gebracht werden soll. Der B. ist begrifflich verschieden von der Bestimmungsstation. Beide können aber… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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